Vielen Dank für Ihr Interesse an einer DSW-Sport-Travel Reise. Mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung kommt zwischen Ihnen, als vor dem Gesetz verantwortlichen Person (eine Verantwortungsdelegierung an einen Sportverein ist unzulässig) und DSW-Sport-Travel ein Vertrag zustande. Nach der Buchung ist ein Rücktrittsrecht vom Vertrag ausgeschlossen! Wir buchen die gewünschte Reise unverzüglich und können daher dann auch nicht bei unseren Partnern von dieser Buchung zurücktreten. Bitte beachten Sie, dass ein Rücktritt nur mit eingeschriebenen Brief möglich ist und auch Stornogebühren fällig werden.
Wir möchten Sie auffordern, die nachfolgenden allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen achtsam zu lesen.
Was diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln
Diese regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und DSW-Sport-Travel für von DSW-Sport-Travel veranstaltete Reisearrangements oder andere von DSW-Sport-Travel angebotenen Leistungen.
Auf folgende Reisen und Dienstleistungen finden diese allg. Vertrags- und Reisebedingungen keine Anwendung:
- Bei allen von DSW-Sport-Travel vermittelten Flug-Arrangements gelten die Vertrags- und Transportbedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften.
- Werden Ihnen durch DSW-Sport-Travel Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen vermittelt, so gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. In all diesen Fällen ist DSW-Sport-Travel nicht Vertragspartei und Sie können sich daher auch nicht auf die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen berufen.
1. Spezialregeln während einer Pandemie oder ähnlichen Ereignissen
Während einer Pandemie gelten die Bedingungen unserer Partner im In – und Ausland.
Hotels, Agenturen, Platzvermieter, Busunternehmen und besonders Fluggesellschaften.
2. Sonderwünsche
Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn sie von DSW-Sport-Travel akzeptiert und vorbehaltlos schriftlich bestätigt worden sind.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise für die Reisearrangements ersehen Sie in den entsprechenden Offerten und Reisebestätigungen. Die Preise für die Reisearrangements verstehen sich, wenn nichts anderes bei der Ausschreibung erwähnt ist, pro Person in Schweizer Franken bei Unterkunft im Doppelzimmer.
Anzahlung:
Anlässlich der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Buchung durch DSW-Sport-Travel ist eine Anzahlung des Gesamtpreises in Höhe von 35% innert 10 Tagen und der Restbetrag innerhalb von 60 Tagen nach Buchungsbestätigung zu bezahlen.
Restzahlung/Nachbuchungen:
Die Zahlung für den restlichen Reisepreis hat bis spätestens 4 Wochen vor Abreise bei der DSW-Sport-Travel einzutreffen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann DSW-Sport-Travel die Reiseleistungen verweigern und die Annullationskosten nach Ziffer 4 geltend machen.
Sofern nicht anders vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente nach Eingang Ihrer Schlusszahlung für den gesamten Rechnungsbetrag zugestellt, spätestens jedoch 10 Tage vor Abreise.
Kurzfristige Buchungen:
Buchen Sie Ihre Reise weniger als 15 Tage vor Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag bei der Buchung zu bezahlen, respektive wie in der Buchungsbestätigung aufgeführt.
4. Annullation
Sie ändern Ihre Anmeldung, Ihr Reiseprogramm oder können die Reise nicht antreten (Annullation)
4a. Allgemeines
Wenn Sie die Reise absagen (annullieren), eine Änderung oder Umbuchung der gebuchten Reise wünschen, so müssen Sie dies DSW-Sport-Travel schriftlich durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Gesamt-Annullationen möchten Sie uns bitte nur schriftlich mitteilen.
Bis 90 Tage vor Antritt der Reise wird Fr. 3500.- pro Mannschaft pauschal erhoben. Sofern unsere Partner nicht strengere Bedingungen geltend machen.
Für Umbuchungen, Namensänderungen usw. werden pro Person Fr. 180.- oder max. Fr. 300.- pro Auftrag erhoben.
Für Annullationen einzelner Teilnehmer oder der gesamten Mannschaft gelten folgende Bedingungen:
Flüge müssen immer zu 100% bezahlt werden
90 - 61 Tage vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises
60 - 30 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
29 - 21 Tage vor Reisebeginn: 70% des Reisepreises
20 - 8 Tage vor Reisebeginn: 90% des Reisepreises
7 Tage vor Abreise und Nichterscheinen: 100% des Reisepreises
Flüge:
Für gebuchte Flüge gelten immer die Annullationsbedingungen der entsprechenden Fluggesellschaften.
Diese Bedingungen sind gültig, solange im Programm nichts anderes erwähnt ist wie z.B. bei Linienflügen. Massgebend zur Berechnung der Frist ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei DSW-Sport-Travel; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.
Annullierungskostenversicherung:
Die Annullierungskosten werden in Härtefällen von einer Annullierungskostenversicherung übernommen, sofern Sie eine solche abgeschlossen haben. Die Leistungen richten sich nach der jeweils geltenden Versicherungspolice (bei Krankheit ist ein Arztzeugnis notwendig). Wenn Sie keine Annullierungskostenversicherung abgeschlossen haben, empfehlen wir eine Jahresversicherung der Europäischen Reiseversicherung (ERV). Bitte prüfen Sie in jedem Fall den Abschluss einer Versicherung.
5. Ausfall von Benützungszeiten der Sportanlagen
Falls die vorgesehenen Sportanlagen aufgrund von Umständen, die von uns nicht beeinflussbar sind, nicht wie geplant genutzt werden können, bemüht sich DSW-Sport-Travel um einen gleichwertigen Ersatz. Es besteht jedoch ausdrücklich keine Verpflichtung zur Rückerstattung bereits gezahlter Beträge an den Kunden. DSW-Sport-Travel ist bestrebt, bei Trainingslagern die Trainingszeiten den Kundenwünschen bestmöglich anzupassen. Dennoch können Änderungen im Trainingsplan auftreten. In allen Fällen gelten die Zeiten, die von den Mitarbeitern von DSW-Sport-Travel vor Ort bestätigt oder vorab schriftlich bestätigt wurden.
An Feiertagen wie Ostern, Pfingsten usw. können keine Freundschaftsspiele garantiert werden. Als gleichwertiger Ersatz für ein angebotenes Freundschaftsspiel ist ein 90-minütiges Training vorgesehen.
6. Reiseabsage durch DSW-Sport-Travel
DSW-Sport-Travel ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt Ihnen DSW-Sport-Travel den bereits bezahlten Reisepreis zurück, wobei weitergehende Ansprüche ausgeschlossen sind. Vorbehalten bleiben jedoch Annullierungskosten gemäß Ziffer 4. sowie weitere Schadenersatzforderungen seitens DSW-Sport-Travel.
7. Mindestteilnehmerzahl
Die Trainingscamps sind mit einer Teilnehmerzahl von 18 Personen pro Mannschaft berechnet. Erreichen einzelne Gruppen diese Teilnehmerzahl nicht, so führt dies zu einer Erhöhung der ausgeschriebenen Preise, welche Ihnen bei der Buchung mitgeteilt wird, respektive sobald die definitive Teilnehmeranzahl feststeht.
Achtung: Bei Fremdprodukten gelten andere Mindestteilnehmerzahlen und diese erlangen jeweils bei Annahme der Buchung immer Gültigkeit zu den Bedingungen unserer Partner.
8. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden
Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen zurückbezahlt, sofern diese uns nicht belastet werden. In dringenden Fällen (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person) wird Ihnen unsere lokale Vertretung oder der Leistungsträger soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeiten zum Abschluss einer Rückreise-Versicherung, welche im Reisepreis nicht inbegriffen ist.
9. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, bei der lokalen DSW-Sport-Travel Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und Abhilfe zu verlangen. Falls dies nicht zum Erfolg führt, muss DSW-Sport-Travel telefonisch informiert werden, damit wir auf diesen Umstand reagieren können. Die Reiseleitung, die lokale Vertretung oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innert nützlicher Frist Abhilfe zu leisten. Ist das nicht möglich oder ist sie ungenügend so lassen Sie Sich die beanstandeten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger schriftlich bestätigen. Diese sind verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandung schriftlich festzuhalten, sie sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.
Sofern innert der angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, nach Rücksprache mit DSW-Sport-Travel selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie, Transportmittel usw.) und gegen Beleg von DSW-Sport-Travel ersetzt. Vorausgesetzt Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung verlangt.
Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber DSW-Sport-Travel geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung schriftlich innert 3 Tagen nach der Rückkehr DSW-Sport-Travel unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der lokalen DSW-Sport-Travel Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel (z.B. Fotos) beizulegen. Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass DSW-Sport-Travel keinerlei Haftung für Hotelprospekte oder anderer Ausschreibungen (z.B. Internet) übernimmt. Massgebend ist lediglich unsere schriftliche Reise-Bestätigung mit den genauen Leistungsbeschrieben.
10. Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt.
DSW-Sport-Travel empfiehlt Ihnen einen ergänzenden Versicherungsschutz.
Beispiel: Reisegepäck-Versicherung, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung (Ihre Krankenkasse gibt Ihnen gerne Auskunft) oder Rückreise-Versicherung usw.
11. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Bei der Reiseausschreibung finden Sie die Angaben über Pass- und Einreisevorschriften. Diese Angaben gelten für Schweizer und Liechtensteiner Bürger. Staatsbürger anderer Staaten erkundigen sich bei ihrem betreffenden Konsulat über die für sie geltenden Bestimmungen. Wenn Reisedokumente bereits ausgestellt oder verlängert worden sind und Visa eingeholt werden müssen, sind Sie selbst verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie die Reise absagen, gelten die Annullationsbestimmungen. Die Reisenden sind selbst für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf Sich tragen.
DSW-Sport-Travel macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung (z.B. bei ungültigem Reisepass/ID) die Rückreisekosten zu übernehmen haben. Gleichfalls weist Sie DSW-Sport-Travel ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Einfuhren hin.
12. Rückbestätigung von Flugscheinen
Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die allfälligen Rückbestätigung des Retourfluges verantwortlich. Die notwendigen Angaben entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des Transportanspruchs führen. Die allfälligen Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und DSW-Sport-Travel ist schweizerisches Recht anwendbar. Für Klagen gegen DSW-Sport-Travel wird der ausschliessliche Gerichtsstand zuständig für Gesellschaftssitz des Reisebüros vereinbart.
Rupperswil, Januar 2024